CHER: Klage abgewiesen

NEW YORK: Cher hat vor einem New Yorker Gericht gesiegt und die Klage gegen sie wurde abgewiesen. Der Graphiker Moshik Nadev wirft der Sängerin und ihrem Team vor, 2013 die gleiche Schriftart für ihr Albumcover „Closer to the Truth“ verwendet zu haben, für die er bekannt ist, ohne ihn am Gewinnumsatz beteiligt zu haben. Deswegen forderte er mehr als fünf Millionen Dollar Schadensersatz. Chers Anwalt stellte am Montag (06.03.) einen Klageabweisungsantrag und gab als Begründung an, dass Schriftarten nicht urheberrechtlich geschützt sind. Und wie „TMZ“ jetzt berichtet, hat das Gericht Chers Antrag gestern (08.03.) stattgegeben. Ob Nadev dagegen Widerspruch einlegen wird, ist bisher nicht bekannt.

Mit „Closer to the Truth“ war Cher sehr erfolgreich. In den USA schoss es auf Platz eins der Album-Charts, in Deutschland auf Platz sechs.


QUELLE: FIRSTNEWS
FOTO: Warner Music
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