„U2“ gewinnen vor Gericht

„U2“ können aufatmen: Ein Richter in New York hat jetzt eine Klage von Paul Rose gegen die Band abgewiesen. Dieser behauptete darin, die Rocker hätte Elemente von seinem Instrumentalsong „Nae Slappin‘“ für ihren Hit „The Fly“ geklaut. Zwölf Sekunden eines Gitarrensolos von „U2“ sollen laut Rose mit seinem Stück komplett übereinstimmen. Für das Gericht war das jedoch nicht gehaltvoll genug, um als schützenswertes Teil eines Songs angesehen zu werden. Rose wollte dafür fünf Millionen Dollar von „U2“ und „UMG Recordings Inc“ haben, das bekommt er jedoch nicht.

„The Fly“ findet sich übrigens auf dem „U2“-Album „Achtung Baby“, welches 1991 veröffentlicht wurde. In Deutschland und in Österreich schaffte es das Stück auf Platz fünf der Single-Charts, in der Schweiz sogar auf die Drei.


QUELLE: FIRSTNEWS
FOTO:  U2 (Quelle: Anton Corbijn/Universal Music)